Daniel Wienert
Rechtsanwalt Daniel Wienert  Oberhofer Weg 1  12209 Berlin
Home Wir über uns Rechtsanwalt Rechtsgebiete News Formulare Kontakt Impressum Datenschutz Home Wir über uns Rechtsanwalt Rechtsgebiete News Formulare Kontakt E-Mail senden Impressum Datenschutz

Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Allgemeines: Unfallsachen in Berlin werden bei Streitwerten bis zu 5.000,00 € vor dem AG Mitte, Littenstraße 11-17, 10719 Berlin verhandelt. Bei höheren Streitwerten oder in der Berufung vor dem LG Berlin, Littenstraße 11-17, 10719 Berlin.
Verkehrsrechtliche Strafsachen und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden in Berlin vor dem AG Tiergarten in der Kirchstraße in Moabit verhandelt.
Lassen Sie sich einen kurzen Einblick in die Welt des Verkehrsrechts geben. Das Verkehrsrecht greift alle drei großen Rechtsgebiete ab, nämlich das Zivilrecht, das Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und auch das öffentliche Recht, bekannt als Verwaltungsrecht.
Im zivilrechtlichen Teil des Straßenverkehrsrechts geht es vordergründig um die  Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen,   in der Regel aus einem Unfall. Maßgebliche Rechtsvorschriften finden sich hier im  Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Straßenverkehrsordnung (StVO),   im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und  im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).  Wir übernehmen für Sie die volle Schadenabwicklung zur Durchsetzung Ihrer Rechte, damit Sie der gegnerischen Versicherung nicht schutzlos ausgeliefert sind. Gerne vermitteln wir für Sie auf Wunsch einen Sachverständigen. Denken Sie immer daran: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihre Freundin. Haftpflichtversicherer reizen ihre Möglichkeiten aus, um die eigenen Kosten gering zu halten. Als Spezialisten im Verkehrsrecht kommunizieren wir mit der Gegenseite mindestens auf Augenhöhe. Notfalls gehen wir für Sie gerichtlich vor, sollten Ihre berechtigten Forderungen nicht freiwillig gezahlt werden. Aber auch das Vertragsrecht spielt zivilrechtlich eine Rolle. Der klassische Gebrauchtwagen-   oder Neufahrzeugkauf, das Gewährleistungsrecht etc. sind dabei Schwerpunkt.  In den strafrechtlichen Bereich gerät der Verkehrsteilnehmer, wenn ihm z.B. der Vorwurf des   unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder einer Trunkenheitsfahrt   gemacht wird. Nicht selten überschneidet sich auch ein einfacher   Verkehrsunfall mit dem Strafrecht, wenn sich eine Person dabei verletzt    hat oder gar getötet wurde. Auch dann kann gegen den Fahrer ein   Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet werden.  Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören ebenso dazu wie der fehlende Versicherungsschutz. In beiden Fällen ist nicht nur   der Fahrer in der Verantwortung, sondern auch der Halter.  Insbesondere bei Trunkenheitsfahrten oder mit sonstigen berauschenden Mitteln ist mit dem entsprechenden Weitblick   frühzeitig zu erörtern, ob angesichts einer drohenden MPU-Auflage umgehend verkehrspsychologische Maßnahmen  zu ergreifen sind, also noch im Laufe des Strafverfahrens. Dies kann mit dem Ziel einer Sperrfristverkürzung erfolgen oder  als Vorbereitungskurs für die MPU, da in bestimmten Fällen auch rechtzeitig der Abstinenznachweis geführt werden muss.  Bei Fahrten mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille oder unter Cannabis-Einfluss sind demnach vorausschauend   Maßnahmen zu besprechen. Denn nach dem Strafverfahren droht weiterer Ärger mit der Führerscheinbehörde. 
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, zum Beispiel zu schnelles Fahren, ein Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand etc., dann wird von hier aus geprüft, ob der Vorwurf begründet ist. Ist die Messung zutreffend erfolgt? Welche Qualität hat das Fahrerfoto? In solchen Fällen erweist sich eine Rechtsschutzversicherung als überaus hilfreich. Beachten Sie aber, dass Parkverstöße mehrheitlich nicht rechtsschutzversichert sind. Wir prüfen für Sie den Bußgeldbescheid und legen für Sie Einspruch ein. Berücksichtigen Sie stets die Einspruchsfrist. Ist diese verschuldet nicht eingehalten worden, ist der Bescheid nicht mehr bzw. nur in Ausnahmefällen angreifbar. Droht Ihnen ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis? Ist die Entscheidung der Behörde oder des Gerichts rechtmäßig? Was tun, wenn es einen erwischt? Diese Themen gehören zu unserem Tätigkeitsbereich, mit dem wir uns permanent beschäftigen und uns darin fortbilden.
Im verwaltungsrechtlichen Teil geht es meist um die Fahrerlaubnis. Wiedererteilung nach Entziehung, MPU etc. gehören zu unserem Aufgabenbereich. Wir helfen Ihnen dabei, behördliche Auflagen zu prüfen. Dazu zählen aber auch Fragen zur Kraftfahrzeugzulassung oder Güter- und Personenbeförderung Für Führerscheinsachen ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Fahrerlaubnisbehörde Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin zuständig
Oberhofer Weg 1 12209 Berlin 030 77 02 99 50 030 77 02 99 51 kanzlei@ra-wienert.de