Ich habe einen Bußgeldbescheid / Verwarnungsgeld / Anhörungsbogen bekommen.Was kann ich tun?
Wir helfen Ihnen sofort und unkompliziert. Sie können alles im Sitzen erledigen. Was wir von Ihnen brauchen!1. Senden Sie uns diese Unterlagen a) Bußgeldbescheid, Verwarnungsgeldangebot oder Anhörungsbogenb) Briefumschlag mit Zustellungsdatum / Mitteilung der Datums sowie c) unterzeichnete Vollmacht, zu finden unter “Formulare”d) Mandantenbogen, zu finden unter “Formulare”
Rechtsanwalt Daniel Wienert Oberhofer Weg 1 12209 Berlin
Beachten Sie bitte, dass beim Bußgeldbescheid eine Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung gilt. Sollten Sieuns erst kurz vor Fristablauf kontaktieren, können wir einen fristgerechten Einspruch erst nach telefonischer Abstimmung mit unsund schriftlicher Bestätigung garantieren.
und rufen Sie kurz unter 030-77 02 99 50 an.
Im Falle der Annahme des Mandats erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Wir werden alle erforderlichen Maßnahmenin die Wege leiten. Sie erhalten von uns sodann umgehend die weiteren Informationen und ggf. Anweisungen.
Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf und ob wir für Sie tätigwerden sollen. Denken Sie aber daran, dass die reineÜbersendung von Unterlagen ohne unsere Mandatsannahme keineTätigkeit garantiert und keine Haftung (Fristen etc.) übernommenwird.