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Rechtsanwaltskanzlei
Oberhofer Weg 1 12209 Berlin 030 77 02 99 50 030 77 02 99 51 kanzlei@ra-wienert.de
Daniel Wienert
Ich habe einen Bußgeldbescheid / Verwarnungsgeld / Anhörungsbogen bekommen. Was kann ich tun?
Wir helfen Ihnen sofort und unkompliziert. Sie können alles im Sitzen erledigen. Was wir von Ihnen brauchen! 1. Senden Sie uns diese Unterlagen a) Bußgeldbescheid, Verwarnungsgeldangebot oder Anhörungsbogen b) Briefumschlag mit Zustellungsdatum / Mitteilung der Datums sowie c) unterzeichnete Vollmacht, zu finden unter “Formulare d) Mandantenbogen, zu finden unter “Formulare  
per E-Mail an kanzlei@ra-wienert.de
Rechtsanwalt Daniel Wienert  Oberhofer Weg 1  12209 Berlin
Beachten Sie bitte, dass beim Bußgeldbescheid eine Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung gilt. Sollten Sie uns erst kurz vor Fristablauf kontaktieren, können wir einen fristgerechten Einspruch erst nach telefonischer Abstimmung mit uns und schriftlicher Bestätigung garantieren.
und rufen Sie kurz unter 030-77 02 99 50 an.
Im Falle der Annahme des Mandats erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Sie erhalten von uns sodann umgehend die weiteren Informationen und ggf. Anweisungen.
Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf und ob wir für Sie tätig werden sollen. Denken Sie aber daran, dass die reine Übersendung von Unterlagen ohne unsere Mandatsannahme keine Tätigkeit garantiert und keine Haftung (Fristen etc.) übernommen wird.