Rechtsanwaltskanzlei
Daniel Wienert
Oberhofer Weg 1
12209 Berlin
030 77 02 99 50
030 77 02 99 51
Die anwaltliche Vergütung ist gesetzlich geregelt. Grundlage ist insbesondere das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so haben Sie gar keine Kosten bzw. nur in Höhe einer eventuell
vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch gerne die Anfrage bei Ihrer
Rechtsschutzversicherung, ob Ihre konkrete Angelegenheit überhaupt versichert ist, und die weitere Korrespondenz.
Sie müssen uns nur Ihre Versicherung und Ihre Vertragsnummer mitteilen. Den Rest erledigen wir als Service. Natürlich
erleichtern Sie uns den Aufwand, wenn Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits mitbringen.
Die weitere Korrespondenz und letztendlich auch die Abrechnung mit Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie als
Selbstverständlichkeit.
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt in erster Linie davon ab, welches Rechtsgebiet Ihre Angelegenheit betrifft.
Während in zivilrechtlichen Streitigkeiten der Gegenstandswert im Wesentlichen die Höhe der anwaltlichen Gebühren
bestimmt, gelten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sog. Betragsrahmengebühren.
Die anwaltliche Vergütung ist recht transparent und lässt sich leicht im Internet nachvollziehen. Ganz entscheidend für die
Einordnung der Gebührenhöhe im Zivilrecht ist also, um wie viel es eigentlich geht. Bei Geldforderungen demnach ganz
einfach. Machen Sie eine bestimmte Geldforderung geltend oder werden Sie wegen einer bestimmten Forderung in Anspruch
genommen, so bestimmt dieser Wert zunächst die gesetzliche Honorarhöhe des Rechtsanwalts, die wiederum in der
Tabelle des RVG geregelt ist. Der Gegenstandswert ist also keinesfalls identisch mit dem gesetzlichen Honorar des Anwalts.
Uns erreichen Fragen, was ein Brief kostet. Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung wird nicht jeder Brief
einzeln berechnet. Insofern kostet er nichts extra, aber erweist sich der Schreibaufwand als umfangreich, so schlägt sich
am Ende die Anzahl der Schreiben mittelbar auf die außergerichtlichen Gebühren nieder.
In zivilgerichtlichen Angelegenheiten hat der Rechtsanwalt keinen Rahmen. Dort gelten feste Gebühren.
Um sich eine Vorstellung von der durchschnittlichen Gebührenhöhe zu machen, können Sie folgenden Link verwenden und
den dortigen Gebührenrechner ausprobieren.
www.anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Erweist sich Ihr Fall als umfangreich und reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, kann eine Honorarvereinbarung
zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen werden.
Unterschieden wird dann noch zwischen einer einfachen Beratung, der außergerichtlichen Tätigkeit und der gerichtlichen
Tätigkeit.
Die Kosten einer einfachen Beratung sprechen wir mit Ihnen ab. Im Durchschnitt berechnen wir für eine Erstberatung für
einen Verbraucher 100,00 € zzgl. USt., wobei es je nach Einzelfall geringer oder höher ausfallen kann.
Scheuen Sie sich nicht, uns nach den Kosten zu fragen, damit dieser auch für Sie wichtige Punkt nicht zu Überraschungen
führt. In der Regel weisen wir Sie aber selbstständig auf die zu erwartenden Kosten hin, sofern Sie nicht
rechtsschutzversichert sein sollten.
Wir erörtern mit Ihnen, ob die Ihnen entstandenen Kosten grundsätzlich von Ihrem Gegner erstattet werden müssen
und inwieweit dieser Anspruch auch durchsetzbar wäre. Haben Sie zum Beispiel einen unverschuldeten Unfall gehabt,
muss Ihnen der Unfallgegner die Anwaltsgebühren ersetzen.
Beachten Sie dabei aber immer, dass der Rechtsanwalt seinen Gebührenanspruch ausschließlich gegen den Mandanten
hat. Dieser wiederum hat allenfalls einen Ersatzanspruch gegen den Kontrahenten, der durchzusetzen wäre. Der Mandant
kann seinen Anwalt also hinsichtlich dessen Honorarforderung nicht auf den Gegner verweisen.
In Rahmen eines Gerichtsverfahrens spricht das Gericht von Amts wegen aus, welche Partei in welchem Umfang die
Kosten zu tragen hat. Dabei kann es auch zu Quoten kommen, denn die Kostenfolge hängt vom Verhältnis des Obsiegens
und Unterliegens ab. Die Kosten des Verfahrens sind dann die Anwalts- und die Gerichtskosten. Gewinnen Sie den Prozess,
so muss der Gegner die Ihnen entstandenen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten erstatten. Das Kostenrisiko eines
Verfahrens können wir Ihnen mit Ausnahme der möglichen Kosten, die durch eine Beweisaufnahme (Zeugen, Sachverständige)
entstehen können, sehr konkret benennen. Wir führen nach einem Prozess für Sie das sog. Kostenfestsetzungs-
verfahren durch und stellen die erforderlichen Anträge, worauf das Gericht beschließt, in welcher Höhe Sie die Kosten
erstattet bekommen müssen.
Kosten:
Rechtsanwalt Daniel Wienert Oberhofer Weg 1, 12209 Berlin
Was kostet mich der Anwalt?
Wie läuft das mit meiner Rechtsschutz?
Unfall, Bußgeldbescheid, Strafverfahren?
Kostet jeder Brief extra?
Ich will nur beraten werden. Was kostet das?
Muss der Gegner das bezahlen?
Ich gewinne den Prozess. Und nun?